Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. GEGENSTAND
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend ,,AGB“), die die einzige Grundlage der Handelsverhandlungen bilden, werden systematisch an jeden Käufer gerichtet oder ausgehändigt, um ihm zu ermöglichen, eine Bestellung unter Beachtung der Artikel L441-1 ff. des Handelsgesetzbuches aufzugeben. Diese AGB gelten für Verkäufe der Gesellschaft ACTOME in Frankreich und im Ausland. (nachfolgend ,,ACTOME“) und bilden ein untrennbares Ganzes mit den Tarifbedingungen von ACTOME. Sofern ACTOME nicht ausdrücklich, schriftlich und im Voraus etwas anderes vereinbart hat, bedeutet jede Bestellung von Produkten, unabhängig von ihrer Herkunft, die Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die jegliche gegenteilige Klausel in den Einkaufsbedingungen, Verträgen, Dokumenten oder Korrespondenz des Käufers außer Kraft setzen.
Soweit diese AGB vorab bekannt gegeben und nicht angefochten werden, gelten diese AGB mit dem Abschluss einer Bestellung vorbehaltlos.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass ACTOME nicht verpflichtet ist, Einkaufsbedingungen oder Forderungen des Käufers zu akzeptieren, die missbräuchlich oder von den AGB abweichen oder exorbitant sind. Dementsprechend können keine besonderen Bedingungen, außer mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von ACTOME, Vorrang vor den AGB haben. Jede vom Käufer geltend gemachte gegenteilige Bedingung ist daher ohne ausdrückliche Annahme gegenüber ACTOME nicht durchsetzbar.
Diese AGB können geändert werden. Es gelten daher die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am Tag der Auftragserteilung gültig sind, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbaren.
Mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Käufer, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der sozialen Verantwortung von Unternehmen einzuhalten und generell ein ethisches und transparentes Verhalten anzunehmen, das zur nachhaltigen Entwicklung beiträgt.
2. BESTELLUNGEN
Jede Bestellung muss die Artikelnummer, die bestellte Menge sowie Datum, Uhrzeit und Ort der Lieferung enthalten. Der Auftrag muss an ACTOME per Anwendungsprogrammierschnittstelle (API), EDV-Datenaustausch (EDI), Post oder E-Mail gesendet werden.
Bei der Bestellung von Produkten, die im Namen des Käufers gekennzeichnet sind, bei spezifischen Anfragen des Käufers oder bei Bestellungen außerhalb des Sortiments muss die Mindestbestellmenge (MOQ) eingehalten werden.
Jede Bestellung ist unwiderruflich und ohne ausdrückliche, schriftliche und vorherige Zustimmung von ACTOME können nach stillschweigender oder ausdrücklicher Bestätigung der Bestellung keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Darüber hinaus kann jeder Antrag des Käufers auf Änderung oder Stornierung der Bestellung nur berücksichtigt werden, wenn er vor der Herstellung und/oder vor dem Versand der Produkte schriftlich eingegangen ist. Der Käufer erkennt an, dass jede von ACTOME akzeptierte Änderung eine Änderung der ursprünglich vorgesehenen Preise und Lieferzeiten sowie deren Neudefinition im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien zur Folge haben kann.
Die von ACTOME herausgegebenen Angebote und/oder kommerziellen Angebote sind 30 Tage gültig.
3. LIEFERUNGEN
Die Lieferungen erfolgen nur nach Verfügbarkeit. ACTOME ist berechtigt, Gesamt- oder Teillieferungen vorzunehmen. Die Lieferzeiten sind gegebenenfalls so genau wie möglich anzugeben, hängen jedoch von den Produktionsmöglichkeiten der Hersteller ab. Bei diesen Lieferfristen handelt es sich nicht um strikte Fristen, sondern nur um Richtwerte. Für die Überschreitung der genannten Lieferfristen kann ACTOME in keinem Fall haftbar gemacht werden.
Die Überschreitung der angegebenen Lieferfrist kann gegebenenfalls nicht zu Schadensersatz, Zurückbehaltung, Zahlungsaufschub oder Stornierung laufender Bestellungen führen, insbesondere wenn sie die Folge einer Änderung der Bestellung durch den Käufer sind.
In jedem Fall kann die Lieferung nur erfolgen, wenn der Käufer aus welchem Grund auch immer über seine Verpflichtungen gegenüber ACTOME auf dem Laufenden ist.
4. RISIKOÜBERTRAGUNG
4. 1 Bestellungen ab Werk (bei Sonderanfertigungen, Kundensammlungen, . . . ) dürfen nur in vollen Containern mit einem Wert von mehr als ZWANZIGTAUSEND EURO (20. 000 € HT) transportiert werden : In diesem Fall werden die Waren gemäß incoterm (ICC 2020) FOB/Abgangshafen (frei an Bord) an das vom Käufer angegebene Schiff geliefert, wobei der Seetransport zu Lasten des Käufers geht. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Güter an das Schiff über.
4. 2 Bestellungen, die ab Lager von ACTOME-Lagern geliefert werden können, werden auf unterschiedliche Weise ausgeführt :
- Wenn der Betrag mehr als TAUSEND EURO OHNE STEUER (1000 € HT) beträgt, sind sie lieferbar :
- Oder direkt an den Käufer, wenn der Bestimmungsort im französischen Mutterland liegt: In diesem Fall werden die Waren gemäß dem Incoterm (ICC 2020) DAP/vereinbarter Ort (Rückgabe an den vereinbarten Bestimmungsort) portfrei an die auf dem Bestellschein angegebene Adresse geliefert. Bis zu diesem Bestimmungsort bewegt sich die Ware auf Gefahr und Gefahr des Verkäufers, wobei der Gefahrübergang mit der Überlassung der Ware an der vereinbarten Adresse beim Käufer erfolgt. Diese Regelung kann im Einvernehmen mit ACTOME auf bestimmte an Frankreich angrenzende Länder ausgedehnt werden.
- Oder an die französische Adresse eines Spediteurs, wenn der Bestimmungsort außerhalb des französischen Mutterlandes liegt : In diesem Fall werden die Waren gemäß dem Incoterm (ICC 2020) FCA/Spediteur am vereinbarten Ort (frei Spediteur) an den vereinbarten Ort, an den vom Käufer benannten Spediteur oder Spediteur übergeben. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Güter an den Beförderer/Spediteur über.
- Wenn der Betrag unter TAUSEND EURO OHNE STEUERN (1000 € HT) liegt, werden die Waren an das Lager von ACTOME, an den vom Käufer ausgewählten Spediteur/Spediteur geliefert : In diesem Fall werden die Waren gemäß der Incoterm (ICC 2020) FCA/Abgangslager (frei Spediteur) an das vom Käufer bezeichnete und bezahlte Transportunternehmen oder Spediteur übergeben. Die Gefahr geht mit der Übergabe der Güter an den Beförderer/Spediteur über.
Im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien können jedoch abweichende Verkaufsbedingungen vereinbart werden.
5. VERKEHR
Es obliegt dem Käufer, bei Mängeln oder Mängeln alle notwendigen Feststellungen zu treffen und seine begründeten Vorbehalte durch Einschreiben mit Empfangsbestätigung vom Spediteur innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Ware, ausgenommen Feiertage, zu bestätigen. Gleichzeitig ist ACTOME unverzüglich eine Kopie dieses Vorbehalts zu übermitteln. Der Käufer wird alle möglichen Klagen gegen die Spediteure bei fehlenden, beschädigten, verlorenen oder sonstigen Mängeln persönlich behandeln.
Die Waren werden geliefert :
- In ganzen Containern, in denen die Ware entweder lose oder in geriebenen, palettierten oder unpalettierten Kartons verpackt ist. In diesem Fall wird der Container bei der Abreise von ACTOME oder unter dessen Verantwortung versiegelt.
- Entweder auf Paletten mit den Maßen 80x120cm oder 80x140cm, die nicht „EUROPA“ zertifiziert sind. Sie werden als „verloren“ bezeichnet, da sie nicht von ACTOME zurückgewonnen werden. Um einen besseren Schutz bei der Handhabung und beim Transport zu gewährleisten, wird die Ware systematisch mit dem Palettenhalter mit einer transparenten Folie gefilmt.
Jede andere logistische Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen zwischen ACTOME und dem Käufer vereinbart werden.
6. ANNAHME
Unbeschadet der gegenüber dem Spediteur zu ergreifenden Maßnahmen müssen Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder Nichtkonformität der gelieferten Ware, sofern nicht ausgeschlossen, innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gegenüber ACTOME geltend gemacht und begründet werden. ACTOME kann nach einer eventuellen vorherigen Prüfung der Mängel der Produkte durch das eigene Personal die Rückgabe der mangelhaften Ware an den Firmensitz und auf eigene Kosten verlangen. Es ist dem Käufer untersagt, Waren abzulehnen und/oder Waren zurückzusenden, ohne dass ACTOME in der Lage war, sich von der Richtigkeit der vom Käufer geltend gemachten Beanstandung zu überzeugen. Bei Ablehnung und ungerechtfertigter Rücksendung werden die Transport- und sonstigen Kosten in Rechnung gestellt.
Für jede von ACTOME als berechtigt anerkannte und akzeptierte Reklamation, auch außerhalb der oben genannten Frist, kann der Käufer nach Wahl von ACTOME entweder kostenlosen Ersatz der Ware oder ein entsprechendes Guthaben erhalten.
7. PREIS
Die Produkte werden zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Preisen geliefert. Sofern nichts anderes bestimmt ist, verstehen sich die Preise nach den in Artikel 4 genannten Lieferbedingungen ohne Steuern. Die angegebenen Preise sind in Euro angegeben, es sei denn, die Parteien vereinbaren, dass die Preise in einer anderen Währung festgesetzt werden. Alle Steuern, Abgaben, Zölle oder sonstigen Leistungen, die gemäß den französischen Vorschriften oder denen eines Einfuhr- oder Transitlandes zu zahlen sind, gehen zu Lasten des Käufers. ACTOME behält sich das Recht vor, die Preise jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern, wenn ein Ereignis eintreten sollte, das die Erfüllung seiner Verpflichtungen für ACTOME kostspieliger macht, insbesondere bei Rohstofferhöhungen. ACTOME kann seine Preisliste auch jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs (6) Wochen ändern. ACTOME muss den Käufer vor der Auftragserteilung darüber informieren.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
8. 1 Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen für jede Lieferung in Euro zahlbar, vorbehaltlich nachstehender Ziffer 8. 2 :
Für Kunden in der Europäischen Union :
- Durch Überweisung vor dem Versand für Bestellungen über oder gleich einem Betrag von ZEHNTAUSEND EURO OHNE STEUER (10. 000 € HT).
- Mit anderen Mitteln, innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsstellung, für Bestellungen unter einem Betrag von 20. 000 EURO OHNE STEUER (10. 000 € HT)
- Für Kunden außerhalb der Europäischen Union, per Überweisung vor dem Versand.
Abweichende Zahlungsbedingungen können im gegenseitigen Einvernehmen zwischen ACTOME und dem Käufer vereinbart werden.
ACTOME gewährt keinen Skonto für Vorauszahlungen. Bei Zahlungsverzug kann ACTOME alle laufenden Bestellungen aussetzen, unbeschadet anderer Maßnahmen. Wird ein in der Rechnung ausgewiesener Betrag bei Fälligkeit nicht gezahlt, so werden automatisch und ohne vorherige Mahnung Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank bei ihrem letzten Refinanzierungsgeschäft angewandten Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkten verhängt. Zu diesen Strafen kommen die Zinsen, die insbesondere in den neuen Artikeln 1231-6 und 1343-2 des Zivilgesetzbuches vorgesehen sind, sowie die Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von mindestens 40 Euro gemäß den Bestimmungen des Artikels D441-5 des Handelsgesetzbuches, unbeschadet der Möglichkeit von ACTOME, eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen.
In allen vorstehenden Fällen werden Beträge, die für andere Lieferungen oder aus anderen Gründen fällig werden, sofort fällig, wenn ACTOME sich nicht für die Abwicklung der entsprechenden Aufträge entscheidet. Der Käufer hat alle Kosten zu erstatten, die durch die streitige Beitreibung der geschuldeten Beträge entstanden sind, einschließlich der Honorare der Ministerialbeamten.
8. 2 Die Annahme von Aufträgen durch ACTOME erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller ausreichende finanzielle Sicherheiten vorlegt, dass er über seine Verpflichtungen gegenüber ACTOME auf dem neuesten Stand ist und dass keine finanziellen oder sonstigen Risiken erkennbar sind, die diese in Frage stellen könnten.
Wenn ACTOME berechtigte Gründe für die Befürchtung hat, dass der Käufer zum Zeitpunkt der Bestellung oder nach der Bestellung Schwierigkeiten bei der Zahlung hat, oder wenn der Käufer nicht die gleichen Garantien wie zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung leistet, kann ACTOME die Annahme der Bestellung oder die weitere Ausführung der Bestellung von einer Bar- oder Vorauszahlung oder von der Leistung von Zahlungsgarantien durch den Käufer abhängig machen.
ACTOME hat auch das Recht, vor der Annahme einer Bestellung, wie auch während der Ausführung, vom Käufer die Vorlage aller Buchhaltungsunterlagen zu verlangen, die es ihm ermöglichen, seine Zahlungsfähigkeit zu beurteilen.
Weigert sich der Käufer, Bar- oder Vorauszahlung zu leisten, ohne dass er eine ausreichende Garantie leistet, kann ACTOME die Ausführung der Bestellung(en) und die Lieferung der betreffen den Ware verweigern, ohne dass der Käufer eine ungerecht fertigte Verweigerung des Verkaufs geltend machen oder Schadens ersatz ansprüche geltend machen kann.
8. 3 Bei Zahlungsverzug, achtundvierzig (48) Stunden nach erfolgloser Mahnung, wird der Verkauf von Rechts wegen beendet. Die Kündigung gilt nicht nur für die betreffende Bestellung, sondern auch für alle früheren, noch nicht bezahlten Bestellungen, unabhängig davon, ob sie geliefert wurden oder noch in der Auslieferung sind, unabhängig davon, ob die Zahlung fällig ist oder nicht. Im Falle einer Zahlung aufgrund von Handelspapieren gilt die Nichtrückgabe der Wirkung als Annahmeverweigerung, die einem Zahlungsverzug gleichgestellt ist. Gleichermaßen führt die Nichtzahlung einer einzigen Fälligkeit im Falle einer gestaffelten Zahlung zur sofortigen Fälligkeit der gesamten Forderung, ohne dass es zu einer Mahnung kommt. In allen vorstehenden Fällen werden Beträge, die für andere Lieferungen oder aus anderen Gründen fällig werden, sofort fällig, wenn ACTOME sich nicht für die Abwicklung der entsprechenden Aufträge entscheidet.
8. 4 Aufrechnung: Der Käufer ermächtigt ACTOME, eine Aufrechnung zwischen den vom Käufer an ACTOME geschuldeten Beträgen und den Beträgen vorzunehmen, die ACTOME dem Käufer im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehungen schuldet. Die Aufrechnung erfolgt unter Einhaltung der von den Parteien vereinbarten Abwicklungsfristen.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Ware wird mit einer Klausel verkauft, die den Eigentumsübergang ausdrücklich von der vollständigen Bezahlung des Haupt- und Nebenpreises abhängig macht. Die vollständige Zahlung gilt als an dem Tag erfolgt, an dem der Preis tatsächlich eingezogen wird. Es wird somit klargestellt, dass die bloße Übergabe eines Wertpapiers, das eine Zahlungsverpflichtung, einen Handel oder eine sonstige Verpflichtung begründet, keine Zahlung im Sinne dieser Klausel darstellt, da die ursprüngliche Forderung von ACTOME gegen den Käufer mit allen damit verbundenen Garantien einschließlich des Eigentumsvorbehalts bis zur tatsächlichen Zahlung des Kaufpreises fortbesteht. Die Annahme der Lieferung durch den Käufer gilt als ausdrückliche und vorbehaltlose Annahme dieser Klausel durch den Käufer, die dieser ausdrücklich anerkennt.
Die vorstehenden Bestimmungen stehen dem Übergang der Gefahr des Verlustes oder der Verschlechterung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sowie der daraus entstehenden Schäden auf den Käufer nach Maßgabe des vorstehenden Artikels 4 nicht entgegen. Der Käufer muss eine Versicherung abschließen, die die mit den Waren verbundenen Risiken ab dem Zeitpunkt, zu dem er sie zu tragen hat, gemäß den Modalitäten des vorstehenden Artikels 4 abdeckt.
Da die gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises Eigentum von ACTOME sind, ist es dem Käufer untersagt, das Eigentum an den Waren als Sicherheit zu verpfänden oder abzutreten. Er verpflichtet sich, die Waren unter Eigentumsvorbehalt so zu lagern, dass sie sich individuell identifizieren lassen und eindeutig identifiziert werden können. ACTOME gestattet dem Käufer jedoch ausschließlich für die Zwecke seiner Geschäftstätigkeit den Weiterverkauf der Waren unter der Bedingung, dass der Käufer nach dem Weiterverkauf den gesamten noch fälligen Preis bezahlt.
Im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet sich der Käufer ferner, ACTOME unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, damit dieser gegebenenfalls seine Ansprüche an die betroffene Ware oder den Preis gegenüber dem dritten Käufer geltend machen kann.
10. HÖHERE GEWALT
Als Fälle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 1218 des Zivilgesetzbuches gelten Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von ACTOME liegen und die nach vernünftigem Ermessen nicht vorhersehbar, vermieden oder überwunden werden konnten, soweit ihr Eintreten die Erfüllung der Verpflichtungen unmöglich macht.
Durch ausdrückliche Vereinbarung sind insbesondere Fälle höherer Gewalt gleichgestellt, die ACTOME von seiner Verpflichtung entbinden, innerhalb der ursprünglich vorgesehenen Fristen zu liefern, ohne darauf beschränkt zu sein : Streiks des gesamten oder eines Teils des Personals von ACTOME oder der üblichen Spediteure oder Lieferanten, Feuer, Überschwemmungen, Krieg, Produktionsunterbrechungen, Unmöglichkeit der Versorgung mit Rohstoffen, Epidemien, Abtaubarrieren, Straßensperren, Streiks oder Bruch Versorgungsunterbrechungen von EDF-GDF oder Versorgungsunterbrechungen aufgrund von Ursachen, die nicht von ACTOME zu vertreten sind, sowie jede andere Ursache von Versorgungsunterbrechungen, die von seinen Lieferanten zu vertreten sind.
11. HAFTUNG
Da es sich bei den Einkäufern um Fachleute handelt, wird davon ausgegangen, dass sie alle technischen Informationen über die Produkte, ihre Konstruktion und ihre Bestimmung erhalten haben. Sie gelten auch als Produkte bei der Ankunft zu überprüfen.
Der Käufer erkennt an und akzeptiert, dass ACTOME, sobald die Ware dem Käufer unter den in Artikel 4 genannten Bedingungen zur Verfügung gestellt wurde, in keinem Fall für Schäden oder Beschädigungen der Ware aus irgendeinem Grund haftbar gemacht werden kann. (z. B. Wasserschäden, Feuer, Überschwemmung, Feuchtigkeit, Nagetiere . . . ) sowie bei vollständigem oder teilweisem Verlust.
Im Falle einer Reklamation, die von ACTOME als berechtigt anerkannt wird, ist die Haftung von ACTOME in jedem Fall strikt auf die Rückerstattung beschränkt, wobei ihre Haftung nicht über den Betrag hinausgehen kann, den der Käufer tatsächlich für die Waren gezahlt hat, um die Waren zu ersetzen, die als nicht konform oder nicht mit den Waren, die Gegenstand seiner Reklamation sind, übereinstimmend angesehen werden.
In jedem Fall wird ausdrücklich vereinbart und vom Käufer akzeptiert, dass der Verkäufer in keiner Weise für Störungen verantwortlich ist, die durch einen Cyberangriff verursacht werden.
12. GEISTIGES EIGENTUM
Der Käufer verpflichtet sich, alle geistigen Eigentumsrechte, deren Inhaber oder Lizenznehmer ACTOME ist und von denen er erklärt, dass er sie vollständig kennt, zu respektieren. Der Käufer darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von ACTOME die Marken, Muster und Modelle oder jedes andere geistige Eigentumsrecht, dessen Inhaber oder Lizenznehmer ACTOME ist, weder ganz noch teilweise reproduzieren oder reproduzieren lassen, andernfalls wird er strafrechtlich verfolgt, und/oder er darf Dritten keine Informationen gleich welcher Art übermitteln, die die vollständige oder teilweise Reproduktion dieser Rechte ermöglichen.
Um das Markenimage von ACTOME zu schützen, ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt, die Marken, Designs und Modelle für andere Produkte oder Dienstleistungen zu verwenden, andere Marken, Logos oder Zeichen hinzuzufügen, für einen Werbevertrieb oder einen Verkauf in Verbindung mit einer Prämie zu vermarkten, Ausverkaufsaktionen oder Verkäufe an Ausverkäufer durchzuführen, abwertende Präsentations- oder Umgebungsbedingungen zu schaffen.
Jede teilweise Vervielfältigung und/oder Veränderung oder Abwandlung des Bildes der Waren, der Handelsmarken und/oder Logos, die darauf angebracht sein können, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ACTOME stellt eine Fälschung dar. Insbesondere dürfen die Waren nur in ihrer ursprünglichen Aufmachung, ohne Veränderungen oder Abwandlungen, präsentiert, verkauft oder an den Verbraucher abgegeben werden. Werbematerialien oder Werbekampagnen müssen vorher schriftlich von ACTOME genehmigt werden.
Im Allgemeinen müssen Marken, Designs und Modelle respektvoll verwendet werden und dürfen den Ruf von ACTOME nicht beeinträchtigen.
Der Käufer verpflichtet sich außerdem, diese geistigen Eigentumsrechte nicht zu verändern oder sie in einer Weise zu nutzen, die sie in Verruf bringen oder entwerten würde. Jede vom Käufer durchgeführte Werbung für die Produkte, auch im Internet, muss daher das Markenimage von ACTOME strikt respektieren.
Darüber hinaus wird der Käufer im Falle der Beendigung der Geschäftsbeziehungen, aus welchem Grund auch immer, unverzüglich jede wie auch immer geartete Nutzung der Marken von ACTOME sowie aller Embleme, Poster, Plakate und aller unterscheidungskräftigen Werbe- oder Verkaufsförderungselemente, die mit ACTOME oder seinen Produkten verbunden sind, einstellen, insbesondere alle Materialien, Dokumente oder Artikel, die mit einer der Marken von ACTOME versehen sind.
Der Käufer muss daher unverzüglich alle in seinem Eigentum befindlichen Elemente, die mit der Marke von ACTOME, seinen Produkten und/oder anderen Unterscheidungszeichen versehen sind, entfernen und vernichten. Alle Möbel, die folglich die Marke von ACTOME oder seiner Produkte tragen, müssen folglich entfernt, zerstört oder so umgebaut werden, dass jegliche Verwechslung gegenüber den Verbrauchern vermieden wird.
13. PERSÖNLICHE DATEN
ACTOME betreibt eine Politik des Datenschutzes.
ACTOME erklärt insbesondere, im Rahmen seiner Tätigkeit Daten über den Käufer zu sammeln und sie im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen auf seinem Konto zu speichern (im Folgenden „Daten“). Diese Daten stellen personenbezogene Daten im Sinne des Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978, geändert durch das Gesetz Nr. 2004-801 vom 6. August 2004, und der Allgemeinen Verordnung zum Datenschutz Nr. 2016/679 vom 27. April 2016 dar. Er erkennt an, dass er allein für die zu diesem Zweck gebildete Verarbeitung verantwortlich ist.
ACTOME verpflichtet sich folglich, alle gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen einzuhalten, die ihm in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten obliegen, um insbesondere die Sicherheit und Vertraulichkeit der Daten zu gewährleisten.
Zu diesem Zweck verpflichtet sich ACTOME dazu :
- Sie dürfen ohne die ausdrückliche Zustimmung des Käufers keine Kopien der Daten anfertigen,
- Die Daten nur auf Anweisung des Käufers und im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte zu verwenden,
- Die Daten nicht offenlegen oder an Dritte weitergeben, es sei denn, der Käufer hat dem ausdrücklich zugestimmt,
- Alle Maßnahmen ergreifen, um eine missbräuchliche oder betrügerische Verwendung der Daten zu verhindern,
- Alle technischen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die Integrität der Daten zu schützen,
- die Daten nach Ablauf der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vernichten.
Gemäß dem geänderten französischen Datenschutzgesetz vom 6. Januar 1978 und der Allgemeinen Datenschutzverordnung hat der Käufer das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung, Datenübertragbarkeit und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten.
Der Käufer hat ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung der Daten sowie ein Recht auf Widerspruch gegen die Verwendung dieser Daten zu Zwecken der kommerziellen Werbung. Er hat auch das Recht, festzulegen, wie diese Rechte nach seinem Tod ausgeübt werden können.
Alle diesbezüglichen Anfragen sind per E-Mail an die Adresse contact@actome.fr oder per Post an ACTOME – 110 Rue Paul Forge – 42153 RIORGES – Frankreich zu richten.
14. ANWENDBARES RECHT – ZUSTÄNDIGKEITSKLAUSEL
Die vorliegenden AGB und die in Anwendung dieser AGB erteilten Aufträge unterliegen dem französischen Recht. Im Falle einer Übersetzung der vorliegenden AGB in eine Fremdsprache gilt nur der in Französisch verfasste Text als verbindlich.
Jede Frage, die nicht in den vorliegenden AGB behandelt wird, unterliegt französischem Recht, wobei das Wiener Übereinkommen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 ausgeschlossen ist.
Ausdrücklich vereinbart wird, dass im Falle von Streitigkeiten jeglicher Art oder Anfechtungen bezüglich der Entstehung, Auslegung, Ausführung der Bestellung oder der abgeschlossenen Verkäufe oder der Beendigung der Geschäftsbeziehungen und bei Ausbleiben einer gütlichen Einigung, um die sich die Parteien bemühen werden, ausschließlich das Handelsgericht ROANNE (42) zuständig ist, selbst im Falle einer einstweiligen Verfügung, einer Zwischenklage oder einer Vielzahl von Beklagten oder einer Berufung auf eine Garantie.
15. UMWELTCODE
Gemäß den Artikeln R. 541-167 ff. des Umweltgesetzbuchs verfügt ACTOME über eindeutige Identifikatoren, die im Folgenden aufgeführt sind :
Öko-Organisation | Studiengang | Eindeutige Kennung |
REFASHION (Eco TLC) | Textilien – Heimtextilien – Schuhe | FR031473_11ZENX |
Öko-Verpackungen | Verpackungen (Produkt- und Lieferverpackungen) | FR031473_01SHPR |
Eco-grafisches Papier | Kataloge aus Papier | FR031473_03DKZW |
Öko-Haushalt | Einrichtungsgegenstände | FR031473-10F54C |